Digitalisierungs.IMPULS


Dieses Produkt unterstützt Digitalisierungsprojekte innerhalb der drei Schwerpunkte E-Commerce, Geschäftsprozesse und IT-Sicherheit.

Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt und beläuft sich auf bis zu 50 % der förderbaren Kosten für Kleinstunternehmen und Kleinunternehmen. Die förderbaren Projektkosten müssen mindestens EUR 5.000,- betragen und können bis max. EUR 25.000,- anerkannt werden.

Die Einreichung ist – je nach budgetärer Verfügbarkeit – vom 1. Oktober 2024 bis 30. Juni 2025 möglich.

Kann Ihr Unternehmen gefördert werden?

Gefördert werden Kleinst- und Kleinunternehmen mit Betriebsstandort in Kärnten.

Zudem müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Überschreiten der Umsatzerlöse bei bilanzierenden Unternehmen bzw. Betriebseinnahmen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechner i.H.v. EUR 35.000 brutto (auf Basis des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres oder im Durchschnitt der letzten beiden abgeschlossenen Wirtschaftsjahre). Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer sind davon ausgenommen.
  • Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten oder der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten
  • Vorliegen einer stabilen wirtschaftlichen Situation

Welche Projekte können gefördert werden?

Mindestens einer der nachfolgenden Schwerpunkte muss zutreffen:

  • E-Commerce
    Erstellung | Adaptierung einer Homepage im Zusammenhang mit der Gestaltung umfassender Digitalisierungsinhalte (Online-Shop, Mobile Commerce, responsive Website, Einbindung von Schnittstellen, Content Managementsystem, digitale Zahlungsabwicklung, E-Commerce-Plattform, KI-Anwendungen, elektronischer Kundenservice, Software für Onlinebuchbarkeit, Channel-Management, Sicherheit und Datenschutz, Datenanalyse, digitale Barrierefreiheit etc.)
    Zur Verbesserung der internationalen Ausrichtung: Übersetzungsleistungen für fremd- und mehrsprachige Inhalte.
  • Modernisierung von Geschäftsprozessen durch digitale Anwendungen
    Einführung | Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen, (Produktions-)Prozessen und Geschäftsmodellen durch digitale Anwendungen (ERP-Systeme, CRM-Systeme, Work Flow Solutions, Digital Business Automation, Smart Production, Data Analytics und Business Intelligence (BI) Tools, SCM-Software, Cloudlösungen, Virtual or Augmented Reality, Einrichtung Schnittstellen, Investitionen in die Datenintegration über die Wertschöpfungskette etc.)
  • Stärkung der IT-Sicherheit
    Einführung | Verbesserung von Anwendungen um die IT-Sicherheit (Cyberresilienz) eines Unternehmens zu stärken und widerstandsfähiger gegenüber Cyberangriffen zu machen (Cybersecurity-Software, Cyber Incident Response Services, Backup- und Disaster-Recovery-Lösungen, Vulnerability Management Tools etc.)

Wie wird unterstützt?

Die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt max. 50 % der förderbaren Kosten.

Wie sieht die Antrags- und Förderungsabwicklung aus?

  1. Kontaktaufnahme mit uns
    Sie werden bei Bedarf durch einen unserer Mitarbeiter beraten.
  2. Einreichung des Förderungsantrags
    Die Antragstellung erfolgt online von uns. Bitte füllen Sie die »Vorhabensbeschreibung« aus und wir laden das Dokument im Zuge der online-Antragstellung hoch.
  3. Projektbeginn
    Der Tag der Einreichung des Förderungsantrags stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt darf mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen begonnen werden.
  4. Bearbeitung Ihres Projektes auf Basis des Antrages
    Ihr Projekt wird auf Basis jener Informationen, die durch die Antragsstellung (Online-Antrag inkl. Vorhabensbeschreibung) zur Verfügung gestellt wurden, bearbeitet. Es erfolgt eine formale, sowie eine inhaltliche Prüfung. In dieser Phase tauschen wir uns intensiv mit Ihnen zu Ihrem Projektinhalt aus.
  5. Förderungsentscheidung
    Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und im Anschluss die Annahme Ihrerseits. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung.
  6. Projektende
    Sie haben Ihre Projektmaßnahmen innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegebenen Frist umgesetzt (»vollständige Projektumsetzung«).
  7. Projektabrechnung (Schlussabrechnung)
    Sie rechnen Ihr Projekt innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegebenen Fristen beim KWF ab.
  8. Auszahlung der Förderung
    Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Projektrealisierung gemäß eingereichtem und genehmigtem Projekt, sowie nach Anerkennung und Prüfung der Projektabrechnung, Feststellung der förderbaren Kosten und Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen. (Quelle KWF)

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